Rechtsprechung
BVerfG, 06.05.2021 - 2 BvR 721/21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidung zu einer Petition durch den Deutschen Bundestag
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
Nichtannahme einer nicht innerhalb der Monatsfrist begründeten Verfassungsbeschwerde bzgl der Behandlung einer Petition durch den Deutschen Bundestag - Obliegenheit des Beschwerdeführers zur Vorlage des angegriffenen Hoheitsakts innerhalb der Beschwerdefrist des § 93 Abs 1 ...
- rewis.io
Nichtannahme einer nicht innerhalb der Monatsfrist begründeten Verfassungsbeschwerde bzgl der Behandlung einer Petition durch den Deutschen Bundestag - Obliegenheit des Beschwerdeführers zur Vorlage des angegriffenen Hoheitsakts innerhalb der Beschwerdefrist des § 93 Abs 1 ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtannahme einer nicht innerhalb der Monatsfrist begründeten Verfassungsbeschwerde bzgl der Behandlung einer Petition durch den Deutschen Bundestag; Obliegenheit des Beschwerdeführers zur Vorlage des angegriffenen Hoheitsakts innerhalb der Beschwerdefrist des § 93 Abs. 1 ...
- rechtsportal.de
Nichtannahme einer nicht innerhalb der Monatsfrist begründeten Verfassungsbeschwerde betreffend die Behandlung einer Petition durch den Deutschen Bundestag
- datenbank.nwb.de
Nichtannahme einer nicht innerhalb der Monatsfrist begründeten Verfassungsbeschwerde bzgl der Behandlung einer Petition durch den Deutschen Bundestag - Obliegenheit des Beschwerdeführers zur Vorlage des angegriffenen Hoheitsakts innerhalb der Beschwerdefrist des § 93 Abs 1 ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfassungsbeschwerde - und ihre fristgerechte Begründung
Verfahrensgang
- VG Berlin, 17.02.2021 - 2 L 87.21
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - 3 S 20.21
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - 3 S. 20.21
- BVerfG, 06.05.2021 - 2 BvR 721/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86
Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die …
Auszug aus BVerfG, 06.05.2021 - 2 BvR 721/21
Die fristgerechte Begründung der Verfassungsbeschwerde erfordert nach § 92, § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG auch, dass der angegriffene Hoheitsakt sowie die zu seinem Verständnis notwendigen Unterlagen innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG in Ablichtung vorgelegt oder zumindest ihrem Inhalt nach so dargestellt werden, dass eine verantwortbare verfassungsrechtliche Beurteilung möglich ist (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ). - BVerfG, 01.10.2020 - 2 BvR 329/19
Monatsfrist durch Übermittlung der Verfassungsbeschwerdeschrift per Fax ohne …
Auszug aus BVerfG, 06.05.2021 - 2 BvR 721/21
Es genügt insbesondere grundsätzlich nicht, alleine die Verfassungsbeschwerdeschrift fristwahrend per Fax zu übermitteln und die angegriffenen Hoheitsakte und sonstige Anlagen erst nachträglich, also nach Ablauf der Beschwerdefrist, per Post einzureichen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. November 2007 - 1 BvR 2755/07 -, Rn. 2;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 2013 - 2 BvR 2660/06 u.a. -, Rn. 33; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Oktober 2020 - 2 BvR 329/19 -, Rn. 2). - BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
Private Grundschule
Auszug aus BVerfG, 06.05.2021 - 2 BvR 721/21
Die fristgerechte Begründung der Verfassungsbeschwerde erfordert nach § 92, § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG auch, dass der angegriffene Hoheitsakt sowie die zu seinem Verständnis notwendigen Unterlagen innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG in Ablichtung vorgelegt oder zumindest ihrem Inhalt nach so dargestellt werden, dass eine verantwortbare verfassungsrechtliche Beurteilung möglich ist (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ).
- BVerfG, 28.11.2007 - 1 BvR 2755/07
Mangels fristgerechter und nicht ausreichend substantiierter Begründung …
Auszug aus BVerfG, 06.05.2021 - 2 BvR 721/21
Es genügt insbesondere grundsätzlich nicht, alleine die Verfassungsbeschwerdeschrift fristwahrend per Fax zu übermitteln und die angegriffenen Hoheitsakte und sonstige Anlagen erst nachträglich, also nach Ablauf der Beschwerdefrist, per Post einzureichen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. November 2007 - 1 BvR 2755/07 -, Rn. 2;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 2013 - 2 BvR 2660/06 u.a. -, Rn. 33;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Oktober 2020 - 2 BvR 329/19 -, Rn. 2). - BVerfG, 13.08.2013 - 2 BvR 2660/06
Zur Frage einer staatlichen Schadensersatz- und Entschädigungspflicht wegen der …
Auszug aus BVerfG, 06.05.2021 - 2 BvR 721/21
Es genügt insbesondere grundsätzlich nicht, alleine die Verfassungsbeschwerdeschrift fristwahrend per Fax zu übermitteln und die angegriffenen Hoheitsakte und sonstige Anlagen erst nachträglich, also nach Ablauf der Beschwerdefrist, per Post einzureichen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. November 2007 - 1 BvR 2755/07 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 2013 - 2 BvR 2660/06 u.a. -, Rn. 33;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Oktober 2020 - 2 BvR 329/19 -, Rn. 2). - BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 06.05.2021 - 2 BvR 721/21
Die fristgerechte Begründung der Verfassungsbeschwerde erfordert nach § 92, § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG auch, dass der angegriffene Hoheitsakt sowie die zu seinem Verständnis notwendigen Unterlagen innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG in Ablichtung vorgelegt oder zumindest ihrem Inhalt nach so dargestellt werden, dass eine verantwortbare verfassungsrechtliche Beurteilung möglich ist (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ).